Oberstes Organ der Kirchgemeinde sind die Stimmberechtigten, die ihre Rechte an der Kirchgemeindeversammlung wahrnehmen.
Sie wählen den Kirchenrat, die Rechnungsprüfungskommission (RPK) und bestimmen über die Verwendung der Mittel aus der Kirchensteuer.
Stimm- und wahlberechtigt sind alle auf dem Gebiet der Gemeinde Steinhausen wohnhaften katholischen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Das Stimm- und Wahlrecht kann frühestens fünf Tage nach Hinterlegung der erforderlichen Ausweisschriften ausgeübt werden.
Die Kirchgemeindeversammlung findet jeweils im Frühling (Rechnung Vorjahr) und im Herbst (Budget kommendes Jahr) statt, im Kirchen- und Begegnungszentrum Chilematt, Saal 2.
Einladung und Unterlagen